BPOLI S: Strafvollstreckungshaftbefehl
Ulm (ots) - Beamte der Bundespolizei stellten am Mittwochmorgen (09.11.2016) gegen 7 Uhr im Rahmen einer Personenkontrolle im Hauptbahnhof einen 52-Jährigen fest, gegen den ein Strafvollstreckungshaftbefehl vorlag. Die ausstehende Geldstrafe von 600,- Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis konnte der Verhaftete noch auf dem Bundespolizeirevier Ulm begleichen, wodurch ihm die 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb. ...